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Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäfts-/Mietbedingungen

 

 Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäfts-/Mietbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

Mietbedingungen

 

Erfüllungsvoraussetzungen für den Mieter

  • Der Mieter ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen:
  • Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipment (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus)
  • Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung (z.B. Ordnungsamt)
  • Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse
  • ungehinderter Zugang zu diesem Ort ( bei Lieferung ungehinderte Anfahrt mit Transporter 3,5 t plus Hänger )
  • ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes
  • Volljähriges Beaufsichtigungsperson
  • Ausreichender Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht/Veranstalterhaftpflicht)

Mietvertrag/Zahlung

  • Es besteht ausschl. ein Mietverhältnis zwischen der im Mietvertrag angegeben Person und Hüpfburgenverleih Elke Schmitz. Die Mietobjekte dürfen nicht an dritte weitervermietet werden.
  • Die Vermietung Erfolg ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises
  • Der Abholer ist für einen sicheren Transport und Ladungssicherung selber verantwortlich
  • Bei Selbstabholung ist eine vereinbarte Kaution zu hinterlegen
  • Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
  • Beim Mietbetrag handelt es sich um eine Tagesmiete und keine 24 Stunden Miete
  • Es wird jeder angefangen Tag berechnet
  • Die Zahlung erfolgt bei Übergabe des Mietobjektes in Bar oder wie im Mietvertrag vereinbart

Stornierung

  • Bei zu erwartetem schlechtem Wetter/Regen greift unsere “ Sonnenschein Garantie“ und die Stornierung ist kostenlos. Auch noch am Miettag,, sofern wir noch nicht angeliefert haben. In diesem Falle wird nur die Fahrzeit berechnet.

Ausfall/Defekt von Mietartikel /Geräte sowie Rückgabe der Geräte

  • Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Sollten Sie einen Defekt an unserem Mietartikel feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, so dass wir Ihnen ggf. ein Ersatz zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte bzw. Mietartikel können wir nicht mehr akzeptieren.
  • Bei Rückgabe der Objekte müssen diese sich in einem sauberen und so wie bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden. Müssen wir die Objekte reinigen oder reparieren, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.

Haftung/Zusätzliche Kosten

  • Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Mietobjekte stark verschmutzt sind. Hierfür berechnen wir 40€ für die Reinigung.
  • Bei Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände haftet der Mieter. Dies gilt auch für
  • Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für Brand, Sturm-, Gewitter-, Hagel-, Wasser-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Vandalismusschäden hat der Mieter die Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswertes zu erstatten. Gegebenenfalls müssen Ausfallkosten erstattet werden.
  • Ebenso haftet er bei Unfällen so wie Personenschäden die sich in seinem Verantwortungsbereich (Mietdauer ab Lieferung/Abholung) ergeben und stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen frei.
  • Der Mieter versichert bei Vertragsabschluss, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Schadensfall sofort bei uns zu melden.
  • Die Benutzung unserer Mietgeräte / Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.
  • Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass unserer Artikel von einer erwachsenen und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden.

Pflichten des Mieters:

  • Bei Sturm- oder Unwettergefahr ab Windstärke 5 hat der Mieter den Betrieb/Benutzung einzustellen.
  • Der Mieter hat jede der Mietobjekte vor drohende Gefahr nach Möglichkeit abzuwenden
  • Der Mieter verpflichtet sich geeignete Maßnahmen zu unternehmen, um Beschädigungen, Beschmutzungen sowie den Verlust der Mietgegenstände zu verhindern.
  • Der Mieter ist verantwortlich für die Veranstaltung bzw. Feier

Slush Ice Maschine

  • Die Vermietung der Slush Ice Maschine erfolgt in Kooperation mit SlusEis Maschinienverleih  Norbert Lutterbach
  • Die Abrechnung des Zubehöres (Sirup/Becher/Löffel/usw.) erfolgt nach verbrauch. Es werden ausschlich ungeöffnete und unbeschädigte Gebinde (Flaschen) zurückgenommen. Alles andere wird in Rechnung gestellt  

Datenschutz zum Mietvertrag/Mietvereinbarung/Kontaktformular

  • Die im Zusammenhang mit einem entstehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz nur von uns zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert.
  • Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.

Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebs von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden!

Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und/oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.